Rahmenverträge Aufführungsrechte

Die Stiftung der Brüdergemeinden hat einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Aufführungsrechte für Lieder in gottesdienstlichen Veranstaltungen regelt. Die GEMA ist Rechtsverwerter für diese Aufführungsrechte. Ab 2024 werden die Gebühren auf der Grundlage des GEMA-Tarifes WR-G berechnet.

Wenn eine Gemeinde eigenständig Veranstaltungen durchführt und Musik nutzt, unterscheidet die GEMA zwischen verschiedenen Formen:

  • Musik im Gottesdienst
  • Konzerte und sonstige Veranstaltungen
 

Musik im Gottesdienst

Für die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik im Gottesdienst fallen unterschiedliche Vergütungssätze an. Mit dem Rahmenvertrag Aufführungsrechte sind alle gottesdienstähnlichen Veranstaltungen wie Andachten, kirchliche Hochzeiten oder Trauerfeiern abgedeckt. Eine gesonderte Anmeldung von gottesdienstlichen Veranstaltungen bei der GEMA kann in diesem Rahmen entfallen.

Die Nutzung von Musikwerken in Gottesdiensten in den verschiedenen Formen, in welcher Musik dort zum Einsatz kommt, gilt unter anderem für …

  • … einen Chor
  • … Instrumente, Instrumentalensembles und Bands
  • … den gemeinsamen Gesang der Gemeinde (mit und ohne instrumentale Begleitung)
  • Mit der optionalen Buchung der GVL-Rechte: … die Wiedergabe von Musik mittels Tonträger
 
Die Abrechnung erfolgt anhand der jährlichen Anzahl der Gottesdienste, Kasualien und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen und der durchschnittlich genutzten Musikminuten.

Konzerte und sonstige Veranstaltungen

Konzerte und sonstige Veranstaltungen sind NICHT über den Rahmenvertrag Aufführungsrechte abgegolten. Die Gemeinden müssen Konzerte individuell lizenzieren lassen, am einfachsten im Online-Portal der GEMA unter www.gema.de.

Infos zum Rahmenvertrag Aufführungsrechte können Sie hier » downloaden.

Anfragen an:
Stiftung der Brüdergemeinden in Deutschland
c/o Christian Nicko
Neustraße 18
35685 Dillenburg
Tel. 02771-360079-22
Fax 02771-360079-29
E-Mail: c.nicko@stiftungbg.de