Förderstiftungen
Diese Form der Stiftung wird zunehmend als Instrument gewählt, um ein Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Der Umstand, dass die Treuhandstiftung nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist, sondern im Falle der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ausschließlich vom Finanzamt kontrolliert wird, kann bei der Wahl der Stiftungsform eine entscheidende Rolle spielen. Dass die Förder- bzw. Treuhandstiftung steuerlich genauso behandelt wird wie die rechtsfähige Stiftung macht sie als Rechtsform jedenfalls aus steuerlicher Sicht für Stifter gleichermaßen attraktiv.
Die Stiftung der Brüdergemeinden verwaltet solche Treuhand- bzw. Förderstiftungen.
Dies ist zur Zeit:
- Stiftung Mut zum Leben
Förderung christlicher Missions- und Diakonie-Arbeit sowie finanzielle Förderung anderer missionarischer und diakonischer Einrichtungen
Besondere Synergieeffekte ergeben sich dadurch, dass diese und derartige Stiftungen von der Stiftung der Brüdergemeinden treuhänderisch und kostenlos verwaltet werden. Es müssen keine eigenen und deshalb kostenaufwendigen Strukturen geschaffen werden.