Rahmenverträge Vervielfältigungsrechte

In vielen Gemeinden werden inzwischen immer mehr Lieder per Beamer projiziert oder je nach Bedarf auch kopiert. Da dies im Rahmen einer öffentlichen Nutzung geschieht (Gemeindearbeit ist öffentlich), greift das deutsche Urheberrecht. Gemeinden sind daher verpflichtet, sich eine passende Vervielfältigungslizenz zu holen.

In Zusammenarbeit mit der VG Musikedition und der CCLI bieten wir daher Rahmenverträge über Vervielfältigungsrechte an. Die Rahmenverträge mit den Verwertungsgesellschaften decken folgendes ab:

  • Liedtexte und Noten (außer Musical-Noten oder Chornoten etc.) zu kopieren
  • Liedtexte und Noten zu projizieren
  • Liedtexte und Noten auf einem Computer zu speichern
  • Liedtexte und Noten via Mail an Gemeindemitglieder zu senden
  • Projektions-/Beamer-Folien zu erstellen und zu speichern.
  • Erstellung von eigenen Liedheften / Liedsammlungen (wobei es sich nicht um professionelle Druckerzeugnisse handeln darf und die Stückzahl nicht die Größe der Gemeindeglieder überschreitet)
  • Lobpreislieder, Choräle und Liedtexte drucken
 

Wir bieten als Stiftung der Brüdergemeinden die Möglichkeit zwischen zwei Vertragspartnern zu wählen, die beide öffentlich anerkannte Verwertungseinrichtungen sind und unter der Aufsicht des DPMA (Dt. Patent- und Markenamt) stehen. Bei der Wahl der Verwertungsgesellschaft erscheint es wichtig nach dem genutzten Liedgut zu unterscheiden. Grob kann man sagen, dass das traditionelle Liedgut eher über die VG Musikedition abgedeckt wird und die CCLI Lizenzagentur im Bereich neues Liedgut (Lobpreis) viele Rechte vertritt.

Variante 1: VG Musikedition

Weitere Informationen zum Rahmenvertrag der VG Musikedition finden sie hier »

Variante 2: CCLI Lizenzagentur GmbH

Dieser Rahmenvertrag enthält zusätzlich eine kostenlose Nutzung von SongSelect in der „gemeinfreien“ Variante mit über 1.200 Chorälen und geistlichen Liedern. Weitere Module zur Nutzung von über 350.000 ausschließlich christlichen Liedern können hinzugewählt werden. SongSelect kann direkt über Schnittstellen aus den Programmen SongBeamer oder Churchtools genutzt werden. Weitere Informationen zum Rahmenvertrag mit der CCLI finden sie hier »

Ausgenommen ist bei beiden Verträgen das Kopieren von Liedern für Chöre und Instrumentalgruppen. Diese Rechte sind in jedem Fall direkt bei den Musikverlagen einzuholen.

Hier» stehen weitere Informationen und die Verträge zum Download bereit.

Anfragen an:
Stiftung der Brüdergemeinden in Deutschland
c/o Christian Nicko
Neustraße 18
35685 Dillenburg
Tel. 02771/360079-22
Fax 02771/360079-29
E-Mail: c.nicko@stiftungbg.de



Download von Liedtexten

Im Bereich Downloads (www.stiftungderbruedergemeinden.de/downloads) stellt die Stiftung der Brüdergemeinden Lieddateien in Textform für die folgenden Liederbücher zur Verfügung:

  • Glaubenslieder 1 und 2 („blaues und rotes Liederbuch)
  • Glaubenslieder 2015 („graues Liederbuch“)
  • Komm, sing mit – Jungscharliederbuch 2015
  • Loben – Liederbuch

Diese Textdateien stehen für folgende Präsentationsprogramme zur Verfügung

  • Songbeamer – siehe songbeamer.de (diese Software ist kostenpflichtig)
  • Open LP – siehe openlp.org (diese Software ist kostenfrei)
 

Um diese Lieddateien in Textform zu downloaden, braucht man einen Zugangscode. Den können Gemeinden, die dem Rahmenvertrag Vervielfältigungsrechte angehören unter kontakt@stiftungbg.de anfordern. Dieser Code darf nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.